Hofkirchen

Text übernommen von Paul Winderl aus bachlertal.de
Geschichte von Hovenchirchen
Aus der Entstehungszeit der Ortschaft Hofkirchen sind keine Unterlagen vorhanden. Im Zusammenhang mit der großen Geschichte muss jedoch angenommen werden, dass Hofkirchen um die Zeit der Jahrtausendwende entstanden ist. Zu einer Zeit also, in der unsere bajuwarischen Vorfahren schon lange im weiten Donaugau ansässig waren und sich anschickten, die zahlreichen Nebentäler der Donauebene hinaufzuziehen, sie zu roden und zu kolonisieren. Der Ortsname Hofkirchen lässt darauf schließen, dass die Ansiedlung schon bald nach ihrer Entstehung zumindest ein bescheidenes Holzkirchlein hatte. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit scheint das Bayerbachtal bzw. die sie umgebenden Hügel damals wesentlich waldreicher gewesen sein als heute. Die ersten Siedler des Tales und der Ortschaft Hofkirchen mussten somit ihre Äcker einer dem Menschen damals gewiss noch feindlich gegenüberstehenden Natur abringen.
„Hovenchirchen“ sagt weiterhin aus, daß die Kirche bei Höfen lag. Wir kennen viele weitere Orte, bei denen die besondere Lage seiner Kirche namenprägend war, z.B. Thalkirchen, Feldkirchen, Straßkirchen usw.. Steinkirchen dagegen erhielt seinen Ortsnamen, weil es eine markante, aus Steinen gebaute Kirche besaß.
Sicherlich ist die Ansiedlung Hofkirchen älter als ihr jetziger Name. Wie sie früher geheißen hat, kann nicht mehr festgestellt werden. Erwiesen ist aber auch, daß in alten Urkunden so mancher Ortsname genannt ist, der heute nicht mehr lokalisiert werden kann, weil der Ort entweder im Laufe der Jahrhunderte eingegangen ist, oder der Ortsname geändert wurde.
Hofkirchen verdankt seinen Ortsnamen zum Teil der christlichen Kirche, die weithin sichtbar war und durch seine Lage das Bayerbachtal prägte. Sie bestand bestimmt schon vor 1145, denn aus diesem Jahr stammt die erste urkundliche Bezeugung von Hofkirchen: „Hovenchirchen“. Diese erste Kirche von Hofkirchen existiert nicht mehr. Die alte Kirche, wahrscheinlich die den Ortsnamen Gebende, wurde leider 1863 abgebrochen.
Erstmals wird das Dorf Hofkirchen mit dem 30. Dezember 1145 urkundlich belegt. Papst Eugen III. bestätigte mit diesem Datum dem Regensburger Domkapitel die lnkorporierung der Pfründe. Diese Aufzeichnung ergänzt die Annahme, dass sich die ersten Siedler um das Jahr 1000 in dieser Gegend niederließen, um hier Ackerbau und Viehzucht zu treiben.
Quelle: Historischer Atlas Bayern – Teil Altbayern (Günther Pölsterl 1979)
Hofmark Hofkirchen
Besitzer 1752: Joseph Franz Maria von Seinsheim.
Am 30. Dezember 1145 nimmt Papst Eugen III. die hochstiftisch-regensburgischen Besitzungen im Ort „Hovenchirchen“ in seinen Schutz. Bereits im ersten Herzogsurbar wird landesherrlicher Besitz im Ort bestätigt, und im zweiten Urbar (1280) werden die Vogtei und der Amthof im Ort bezeugt: „Aber Hofchirchen ein vogtai giltet II mutt waitz, XIIII mvtt rokken. Aber daselb der amthof giltet XII schilling.“
1318 erhält P. Ergoldsbeck Hofkirchen als Pfand, wobei die Bewohner der Vogtei einzeln aufgeführt werden. Zu dieser Zeit hatte der bayerische Herzog also bereits die Vogteirechte über die hochstiftischen Güter im Ort an sich gebracht, womit der erste Schritt zur Eingliederung in den Landesstaat vollzogen war. 1348 erscheint urkundlich Heinrich, des Ammans Sohn von Hofkirchen. Am 24. August 1352 geht das Mallersdorfische Gut „Tolrsrivt“ bei Greilsberg zu Leibstift an Heinrich, den Pfarrer zu Hofkirchen. 1393 erscheint als Teidinger in einer Mallersdorfer Klosterurkunde „Seyfrid der amman“ von Hofkirchen. Dieser Amman Seyfrid findet noch 1398 im Ort Erwähnung.
Am 21. Mai 1431 ersuchen Dechant und Kapitel des Doms zu Regensburg den Herzog Ludwig, Grafen von Mortani, dessen Kirchberger Pfleger, Richter und Amtleute das Domkapitel an seinen Gütern u. a. in Hofkirchen durch Erhöhung der Abgaben, Anlegung schwerer Scharwerk und Beschränkung der Gerichtsbarkeit belastet hätten, um Überdenkung seines Kurses. Zu dieser Zeit scheint sich also die Trennung der Gerichtsbarkeit von den geistlichen Grundherrn und deren Übergang an den bayerischen Herzog vollzogen zu haben, denn in der Folgezeit wird von 1464 bis 1542 das Geschlecht der Maushamer als Besitzer der Hofmark Hofkirchen bezeugt. Die Rainer folgen den Maushamern 1549 auf deren Stammsitz Mausham und allem Anschein nach auch auf Hofkirchen nach, wenngleich der Ort 1578 nochmals für kurze Zeit an das Hochstift Regensburg fällt, um anschließend endgültig in den Besitz der Leiblfinger als Erben der Rainer überzugehen.
So beginnt offensichtlich um das Jahr 1578 die gemeinsame Besitzerliste der Hofmarken Grafentraubach und Hofkirchen, obgleich in der Landtafel erst im Jahre 1604 der gleichzeitige Besitz beider Hofmarken durch die Leiblfinger vermerkt ist. Wird Hofkirchen 1752 zwar bereits in enger Verbindung mit Grafentraubach, doch immer noch als eigenständige Hofmark betrachtet, so ist der Ort im Hofmarksanlagebuch des Jahres 1760 vollends in die Hofmark Grafentraubach integriert und besitzt nur noch den Status eines Dorfes. 1762 erfolgt die Eingliederung Hofkirchens in die Herrschaft Sünching, wo Hofkirchen bis 1848 verbleibt.
Hofkirchen (Pfd, Gde), 7 Anwesen. Hofmarksherrschaft: 2 je 1/2 (Krieger, Holzer), 3 je 1/8 (Dolleis, Limmer, Haas), 2 je 1/16 (Gätthammer, Thainer). Die Gesamtsumme der Grafentraubach’schen Güter, d.h. inklusive der Hofmarken Graßlfing und Hofkirchen, belief sich auf 18 1/2-, 4 1/8- und 12 1/16-Höfe.
Das Liquidationsprotokoll von 1835 weist in Hofkirchen die Hs.Nr. 1–14 auf. Die Höfe waren zum gräflichen von Seinsheim’schen Patrimonialgericht Grafentraubach in Sünching gerichtsbar. Erbrechtig gehörten sie zur gräflichen von Seinsheim’schen Gutsherrschaft Grafentraubach. Mehrere Anwesen in Hofkirchen waren verpflichtet, bei Treibjagden 2 Tage hindurch Frondienste zu leisten. Als Gegenleistung wurden von der Gutsherrschaft für Brot und Bier pro Tag 3 Kreuzer gegeben. Statt der Frondienste konnten die Bauern auch Naturalfrohn leisten, und zwar pro Tag 21 Kreuzer. Für eine Getreidefuhr nach Regensburg, Straubing oder Landshut erhielt der Grundholde (Bauer) vom Grundherrn 4 Gulden.
1890 gab es in Hofkirchen 171 Einwohner. 1910 wurden 175 Einwohner in 33 Haushaltungen gezählt.
Obwohl Hofkirchen zu jenen Gemeinden gehört, die die Gemeindereform nicht in Selbständigkeit überdauert haben, ist die Tatsache unverkennbar, dass der Ort bis in unsere Tage hinein eine gewisse zentrale Funktion für das untere Bayerbachtal ausübt. Dafür sprechen nicht nur der Pfarrsitz und das moderne Raiffeisenlagerhaus mit Bank, sondern auch eine Reihe von Gewerbebetrieben. Seit altersher war Hofkirchen für die ehemals selbständigen Gemeinden Asbach, Osterham und Haimelkofen, in gewissem Sinne auch noch für Weichs, Kristallisationspunkt. Dieses hervorstechende Merkmal des alten Dorfes ist in den Nachkriegsjahren durch Straßenbauten von gemeindlicher und übergemeindlicher Bedeutung noch deutlicher geworden.
Der Vollständigkeit halber muss jedoch hinzugefügt werden, dass Hofkirchen auch durch seine günstige geographische Lage ein wenig über seine nähere Umgebung hinausgehoben wird. Wer mit den örtlichen Gelegenheiten nicht vertraut ist, muss zwangsläufig zu dem Schluss kommen, dass das Pfarrdorf mindestens 500 Einwohner zählt. Diese Größenordnung bietet sich nämlich in etwa dem Auge. Das aber ist ein Trugschluss. Hofkirchen allein ist ein relativ kleines Dorf. Aber es wird durch die Ortschaften Osterham und Haimelkofen, die im Laufe der Zeit mit dem Kirchdorf zusammengewachsen sind, optisch in eine andere Größenordnung eingereiht. Selbst Weichs und Osterham liegen noch so nahe beieinander, dass man die vier Ortschaften fast für ein Dorf halten könnte.
Das älteste Geschlecht in Hofkirchen ist die Familie Fellner (Hs.Nr. 21/2). Fellners bewirtschafteten 1835 bereits den Hof.
Angaben unter Vorbehalt · Zusammengestellt: FFW Hofkirchen, BGR Schmaißer, Günter Pölsterl, Paul Winderl